Häufig gestellte Fragen
AnsprechpartnerIn im Landkreis Haßberge und ein Merkblatt Zugang zum Arbeitsmarkt finden sie hier.
Wer ist für was zuständig?
Betreuung der Ehrenamtlichen:
Ehrenamtskoordinator Caritas Tel: 09521-6910
Finanzielle Förderung von Sprachkursen durch Ehrenamtliche (lagfa):
Frau Siza Zaby Tel. 09521/27-152
Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Sollten Sie bei Ärzten oder anderen Behörden Dolmetscher benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales und Senioren im Landratsamt Haßberge:
Frau Klopf Tel. 09521-27168
Ab wann ist das Jobcenter zuständig
Sobald eine Asylbewerberin/ein Asylbewerber anerkannt ist, ist für ihn das Jobcenter Haßfurt zuständig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
www.arbeitsagentur.de bzw. unter: https://www.hassberge.de/dienstleistungen/soziales/finanzielle-hilfen/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende.html
Jobcenter Haßberge, Besucheradresse: Promenade 17, 97437 Haßfurt
Tel: 09521 / 929 - 885.
E-Mail: Jobcenter-Hassberge@jobcenter-ge.de
Anerkennung als Asylbewerber
- Die Regierung von Unterfranken sendet dem Asylbewerber seine Anerkennung schriftlich per Post zu. Der Asylbewerber muss dieses Schreiben dem Amt für Soziales und Senioren vorlegen um einen Einstellungsbescheid zu erhalten.
- Mit diesem Bescheid muss er/sie sich beim Jobcenter Haßberge melden.
Ab diesem Zeitpunkt (Ende des Monats) endet dann die Zuständigkeit des Amt für Soziale und Senioren, d.h. er/sie erhält künftig Bürgergeld- Leistungen vom Jobcenter.
Mit dem Bescheid (Amt für Soziales und Senioren) muss er/sie sich außerdem beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung Ausländerbehörde melden um einen entsprechenden neuen Pass und Ausweis zu erhalten, der seinen/ihren Status dokumentiert.
Fahrtkostenersatz für Ehrenamtliche bei Fahrten zum Arzt
Ehrenamtliche erhalten für die Begleitung von Asylbewerbern zum Arzt eine Fahrkostenvergütung i.H. v. 0,40 €/km.
Welche Sprachkurse gibt es für Asylsuchende?
Asylbewerber haben je nach Aufenthaltsstatus folgende Möglichkeiten:
| Voraussetzungen | |
| Sprachkurse für Neuankömmlinge durch Ehrenamtliche |
für Integrationskurse (BAMF): |
| Voraussetzungen für ehrenamtliche Kurse Förderung durch Lagfa: - mindestens 5 Teilnehmer/innen - mindestens 3mal anwesend |
Anerkannte Flüchtlinge (Eritrea, Irak, Iran, Syrien) gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG die o.g. Personengruppen eine Zulassung zum Sprachkursträger. Asylbewerber/Ausländer mit mind 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis Asylbewerber/Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung... Asylbewerber/Ausländer mit Duldung.. |
| AnsprechpartnerInnen: | |
|
Koordination der Sprachkurse: |
Der jeweilige Träger des Sprachkurses |
Alltagsbetreuerin und Dolmetscherin
Frau Zaby unter der Tel.Nr. 09521-27-152
Gewalt gegen Frauen
Folgende Beratungsstellen stehen Ihnen zu diesem Thema zur Verfügung:
Frauenhaus Schweinfurt
Tel.Nr. 09721/786030
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.frauenhaus-schweinfurt.de
Beratungsstelle häusliche Gewalt
Tel.Nr. 09721-796030
Anlaufstelle sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen
Tel.Nr. 09721-185233
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt am Landratsamt Haßberge:
Ansprechpartnerinnen:
Christine Stühler, Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Haßberge
Tel.Nr. 09521-27-655
Vivien Ring, Leiterin KOS, Gesundheitsprävention im Gesundheitsamt Haßberge
Tel.Nr. 09521-27-313
Heike Kunzelmann, Kreisjugendamt im Landratsamt Haßberge
Tel.Nr. 09521-27-162