Häufig gestellte Fragen
AnsprechpartnerIn im Landkreis Haßberge und ein Merkblatt Zugang zum Arbeitsmarkt finden sie hier.
Wer ist für was zuständig?
Betreuung der Ehrenamtlichen:
Ehrenamtskoordinator Caritas Tel: 09521-6910
Finanzielle Förderung von Sprachkursen durch Ehrenamtliche (lagfa):
Frau Siza Zaby Tel. 09521/27-152
Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Sollten Sie bei Ärzten oder anderen Behörden Dolmetscher benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales und Senioren im Landratsamt Haßberge:
Frau Gräf, Tel. 09521/27-237
Herr Zirkelbach, 09521/27-447
Ab wann ist das Jobcenter zuständig
Sobald eine Asylbewerberin/ein Asylbewerber anerkannt ist, ist für ihn das Jobcenter Haßfurt zuständig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
www.arbeitsagentur.de
Jobcenter Haßberge, Besucheradresse: Promenade 17, 97437 Haßfurt
Tel: 09521 / 929 - 885.
E-Mail: Jobcenter-Hassberge@jobcenter-ge.de
Anerkennung als AsylbewerberIn
- Die Regierung von Unterfranken sendet dem Asylbewerber seine Anerkennung schriftlich per Post zu. Der Asylbewerber muss dieses Schreiben dem Amt für Soziales und Senioren vorlegen um einen Einstellungsbescheid zu erhalten.
- Mit diesem Bescheid muss er/sie sich beim Jobcenter Haßberge melden.
Ab diesem Zeitpunkt (Ende des Monats) endet dann die Zuständigkeit des Amt für Soziale und Senioren, d.h. er/sie erhält künftig Hartz IV Leistungen vom Jobcenter.
- 3.Mit dem Bescheid (Amt für Soziales und Senioren) muss er/sie sich außerdem beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung Ausländerbehörde melden um einen entsprechenden neuen Pass und Ausweis zu erhalten, der seinen/ihren Status dokumentiert.
Familienzusammenführung
Familiennachzug zu Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen
Ehegatten von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen haben einen Anspruch auf Familiennachzug zu erleichterten Bedingungen, in diesen Fällen kann von dem Erfordernis ausreichenden Wohnraums, der Lebensunterhaltssicherung und auch des Nachweises von einfachen Kenntnissen der deutschen Sprache abgesehen werden. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Kinder von Asylberechtigten und anerkannten GFK-Flüchtlingen einen Nachzugsanspruch. Ferner haben Eltern von minderjährigen Asylberechtigten bzw. anerkannten Flüchtlingen einen Anspruch auf Familiennachzug, wenn sich kein anderer personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält.
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Auch Ehegatten und minderjährige Kinder von Flüchtlingen, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Familiennachzug, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ferner haben Eltern von minderjährigen subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen einen Anspruch auf Familiennachzug, wenn sich kein anderer personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält. Neuerdings wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erst nach zwei Jahren möglich sein.
AnsprechparnterInnen:
Wolfgang Hacker, Tel. 09521/27-189
Katja Krug, Tel. 09521/27188
Ein ausführliches Informationsblatt zur Beschleunigung des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen aus Syrien finden Sie hier.
Arztbesuch von Asylsuchenden
- Für die Abrechnung der Krankenbehandlungskosten in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes in Deutschland (Allgemeinarzt oder Zahnarzt) wird ein Krankenbehandlungsschein vom Landratsamt Haßberge – Amt für Soziales und Senioren benötigt.
- Dieser Krankenbehandlungsschein kann vom behandelten Arzt direkt beim Landratsamt Haßberge – Amt für Soziales und Senioren – angefordert werden.
- Für Fachärzte wird eine entsprechende Überweisung ausgestellt. Die Überweisung ist vom Landratsamt Haßberge – Amt für Soziales und Senioren – zu bestätigen bzw. zu genehmigen.
- Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland wird der Asylsuchende für die Abrechnung der Krankenbehandlungskosten bei einer Krankenkasse seiner Wahl angemeldet. Die Krankenkasse stelle eine entsprechende Krankenversicherungskarte aus.
Fahrtkostenersatz für Ehrenamtliche bei Fahrten zum Arzt
Ehrenamtliche erhalten für die Begleitung von Asylbewerbern zum Arzt eine Fahrkostenvergütung i.H. v. 0,35 €/km.
Nähere Angaben dazu entnehmen Sie bitte den beiliegenden Informationen zur Fahrtkostenerstattung.
Welche Sprachkurse gibt es für Asylsuchende?
Asylbewerber haben je nach Aufenthaltsstatuts folgende Möglichkeiten:
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Voraussetzungen |
Sprachkurse für Neuankömmlinge durch Ehrenamtliche |
für Integrationskurse (BAMF): |
Voraussetzungen für ehrenamtliche Kurse Förderung durch Lagfa: - mindestens 5 Teilnehmer/innen - mindestens 3mal anwesend |
Anerkannte Flüchtlinge Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylVfG
(Eritrea, Irak, Iran, Syrien) Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG Bis auf die anerkannten Flüchtlinge benötigen
die o.g. Personengruppen eine Zulassung zum Integrationskurs durch das BAMF. Die Antragsstellung erfolgt über die
Sprachkursträger.
Asylbewerber/Ausländer mit mind 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis
Asylbewerber/Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung...
Asylbewerber/Ausländer mit Duldung..
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AnsprechpartnerInnen: |
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Koordination der Sprachkurse: Ehrenamtskoordinator beim Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V., Tel. 09521-691-0 Finanzielle Förderung der Sprachkurse: Landratsamt Haßfurt Herr Sauer, Abt.Leiter Amt für Soziales und Senioren Tel. 09521-27-168
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Der jeweilige Träger des Sprachkurses wie BDP, Euro Sprachschulen Bamberg usw.
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Der Ehrenamtskoordinator des Caritasverbandes des Landkreises Haßberge e.V., ist für die Koordination der ehrenamtlichen Sprachkurse zuständig.
Als Alltagsbetreuerin und Dolmetscherin steht im Landratsamt Frau Siza Zaby unter der Tel.Nr. 09521-27-152 zur Verfügung.
Schulbesuch/Kindergartenbesuch
Das Informationsblatt des Kreisjugendamtes beantwortet hierzu die wichtigsten Fragen.
Elternbriefe in Deutsch-Arabisch sowie eine Wortschatzliste laden zum Schmökern und Lernen ein.
Hausordnung
Eine allgemeine Hausordnung liegt in den nachgenannten Sprachen vor:
Arabisch, Türkisch, Englisch, Serbisch, Kroatisch, Russisch, Afghanisch
Gewalt gegen Frauen
Folgende Beratungsstellen stehen Ihnen zu diesem Thema zur Verfügung:
Frauenhaus Schweinfurt
Tel.Nr. 09721/786030
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.frauenhaus-schweinfurt.de
Beratungsstelle häusliche Gewalt
Tel.Nr. 09721-796030
Anlaufstelle sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen
Tel.Nr. 09721-185233
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt am Landratsamt Haßberge:
Ansprechpartnerinnen:
Vivien Ring, Leiterin KOS, Gesundheitsprävention
Tel.Nr. 09521-27-313
Christine Stühler, Gleichstellungsbeauftragte
Tel.Nr. 09521-27-655
Karin Martini, Gesundheitsamt
Tel.Nr. 09521-27-414
Heike Kunzelmann, Kreisjugendamt
Tel.Nr. 09521-27-162