Teilnahmebedingungen und rechtliche Informationen
Rechte und Pflichten der Inhaber der Ehrenamtskarte
- Der Landkreis Haßberge beteiligt sich am Projekt „Bayer. Ehrenamtskarte“ und ist einer der Herausgeber der Ehren-amtskarte gegen deren Vorlage dem Karteninhaber von den Akzeptanzstellen in Bayern ein Preisvorteil (Bar-Rabatt oder Zugabe) gewährt wird. Mit der Beantragung der Karte erkennen die Antragsteller diese Teilnahmebedingungen an.
- Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte erfüllt. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar.
- Die Beantragung der Ehrenamtskarte ist kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung der Karte.
Gültigkeit, Akzeptanzstellen
- Die Ehrenamtskarte kann bis zum Ablauf des eingedruckten Gültigkeitsdatums verwendet werden.
- Eine Übersicht mit den aktuellen Akzeptanzstellen der Ehrenamtskarte ist im Internet veröffentlicht (siehe unter www.ehrenamtskarte.bayern.de und www.hassberge.de). Die Informationen geben die vertraglich mit den Akzeptanzstellen vereinbarten Leistungen wieder. Diese können sich jederzeit ändern. Der Landkreis übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Mitteilungen der Akzeptanzstellen keine Haftung. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
- Der kostenlose Ersatz einer verloren gegangenen Ehrenamtskarte ist ausgeschlossen.
- Die Verwendung der Ehrenamtskarte erfolgt unter Benutzung eines gültigen Ausweisdokuments oder Führerscheins.
Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Akzeptanzstellen
- Die Akzeptanzstellen gewähren dem Karteninhaber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten einen Rabatt bzw. eine Zugabe, dessen / deren Höhe und Art zwischen den Akzeptanzstellen und den am Projekt beteiligten Kommunen vertraglich vereinbart wird. Dies gilt nicht im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen und Sonderaktionen von Akzeptanzstellen. Hier entscheidet der Akzeptanzpartner.
- Der Einsatz der Ehrenamtskarte betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und den Akzeptanzstellen. Der Landkreis haftet nicht für die Gewährleistung bei Mängeln der verkauften Sachen und Rechte.
- In Missbrauchsfällen durch den Karteninhaber sind die Akzeptanzstellen bzw. ihre Mitarbeiter berechtigt, die Ehrenamtskarte einzuziehen. Sie sind verpflichtet, diese an den Landkreis weiterzuleiten. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung.
Kündigung bei Missbrauch, Einstellung des Projekts
- Dem Landkreis steht im Fall des Missbrauchs durch den Karten-inhaber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Außerdem ist der Landkreis berechtigt, die Ehrenamtskarte einzuziehen. Bei Missbrauch erfolgt keine Kartenrückgabe bzw. –neuausstellung. Ansprüche auf Schadensersatz werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Landkreis behält sich das Recht vor, das Projekt unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch fristlos unter angemessener Wahrung der Belange der Karteninhaber einzustellen.
Haftung
- Eine Haftung des Landkreises für nicht gewährte Rabatte und/oder Zugaben ist ausgeschlossen.
- Der Landkreis haftet nur für Schäden, die von seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Die Höhe der Haftung ist auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Der Inhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung der Ehrenamtskarte. Fälschungen oder missbräuchlicher Gebrauch der Ehrenamtskarte werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Datenschutz
- Der Landkreis verarbeitet die von den Antragsstellern überlassenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung und der erteilten Einverständniserklärung.
Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist - soweit rechtlich möglich - durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was dem inhaltlichen Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen entspricht. Gerichtsstand ist Haßfurt.