Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Bayerische Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche beantragen, wenn Sie:

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind
  • Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Haßberge haben
  • keine Aufwandsentschädigung über einen Kostenersatz hinaus erhalten (Gezahlte Aufwandspauschalen sind in der Regel dann unschädlich, wenn sie den üblichen Auslagenersatz von 3.000,00 Euro nicht überschreiten.)
  • durchschnittlich fünf Stunden wöchentlich oder bei Projektarbeiten 250 Stunden jährlich ehrenamtlich tätig sind

 Ohne weitere Prüfung stellen wir Ihnen die Bayerische Ehrenamtskarte aus, wenn Sie:

  • Inhaber/in der Jugendleiterkarte (Juleica) sind
  • aktiver Feuerwehrdienstleistender mit Truppmannsausbildung sind
  • aktive Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung sind

 
Die unbegrenzt gültige „Goldene Bayerische Ehrenamtskarte“ erhalten Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sind
  • als Feuerwehrdienstleistender oder Einsatzkraft im Rettungsdienst oder in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren, können ebenfalls die goldene Ehrenamtskarte erhalten