Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?
Die Bayerische Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche beantragen, wenn Sie:
- mindestens 16 Jahre alt sind
- seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind
- Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Haßberge haben
- keine Aufwandsentschädigung über einen Kostenersatz hinaus erhalten (Gezahlte Aufwandspauschalen sind in der Regel dann unschädlich, wenn sie den üblichen Auslagenersatz von 3.000,00 Euro nicht überschreiten.)
- durchschnittlich fünf Stunden wöchentlich oder bei Projektarbeiten 250 Stunden jährlich ehrenamtlich tätig sind
Ohne weitere Prüfung stellen wir Ihnen die Bayerische Ehrenamtskarte aus, wenn Sie:
- Inhaber/in der Jugendleiterkarte (Juleica) sind
- aktiver Feuerwehrdienstleistender mit Truppmannsausbildung sind
- aktive Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung sind
Die unbegrenzt gültige „Goldene Bayerische Ehrenamtskarte“ erhalten Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sind
- als Feuerwehrdienstleistender oder Einsatzkraft im Rettungsdienst oder in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren, können ebenfalls die goldene Ehrenamtskarte erhalten